Vorschriften zur Veröffentlichung
- Internetauftritt und/ oder Social Media
Gültig für alle Vorhaben unabhängig der Zuwendungshöhe
Auf Veröffentlichungen (Broschüren, Faltblätter, Flyer, Mitteilungsblätter, Lehrgangsmaterialien, Präsentationen, audiovisuelles Material, etc.) und Plakaten der aus dem ELER-finanzierten Vorhaben und Aktionen ist die Kofinanzierung durch die Union deutlich sichtbar hervorzuheben. Dies erfolgt mit dem Aufbringen des Emblems der Union inkl. Schriftzug.
Die Aufbringung des Emblems der Union gilt auch für Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial, das von den Begünstigten auf freiwilliger Basis erstellt wurde.
Weiterhin ist das Logo der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine einzubinden.
• Verwendung des Emblem der Union wie in 1. Abgebildet
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> Layoutvorgaben und Download-Dateien werden auf folgender Website zur Verfügung gestellt:
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/oeffentlichkeitsarbeit-der-beguenstigten-11947.html?_cp=%7B%7D
• die Verwendung des Logos der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine mit dem Zusatz „unterstützt durch die LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine“
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> Logo wird bei Mitteilung der Auswahlentscheidung übermittelt
- Erläuerungstafel
wird automatisch mit dem Bewilligungsbescheid von der Bewilligungsbehörde übersendet
Bei LEADER-Vorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von mehr als 10.000 € ist eine Erläuterungstafel an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort anzubringen.

Nachweis über die Einhaltung
Der Nachweis des Begünstigten ist mit dem ersten und letzten Auszahlungsantrag anhand eines Screenshots/ bzw. Fotos zu erbringen.
WICHTIG Eine Nichteinhaltung der Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen kann zu Sanktionen (Kürzung der Förderung) führen.
Quelle und weiterführende Informationen
Alle weiteren Informationen zur Informations- und Publizitätsvorschrift zum GAP-Strategieplan 2023 - 2027 finden Sie unter folgendem Link bzw. gehen Ihnen als Anlage zum Bewilligungsbescheid zu.
Die hier aufgeführten Informationen zu den "Vorschriften zur Veröffentlichung ab 2024" gibt es auch als PDF-Download:
Beratung und Antragstellung beim Regionalmanagement
Eine begleitende Beratung von der Projektidee über die Vorbereitung der Antragsunterlagen bis hin zur Antragseinreichung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erhalten Sie beim Regionalmanagement. Wir empfehlen Ihnen, schon in einem frühzeitigen Stadium der Planung Ihres Vorhabens Kontakt mit uns aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Das Vorhabenauswahlverfahren sowie die Beratung im Regionalmanagement sind kosten- und gebührenfrei.
Zur Vorbereitung eines Beratungstermins bitten wir Sie, das Projektdatenblatt auszufüllen und dem Regionalmanagement vorab zu zusenden.
Projektformular LEADER-Förderung / 2in1 – von der Projektidee zum Vorhabenantrag
Nutzen Sie das kostenfreie Beratungsangebot des Regionalmanagements. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen konkreten Beratungstermin.
Auswahlkriterien und Auswahlentscheidung
Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Zwönitztal-Greifensteinregion anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.
Eine stufenweise Prüfung aller zum Stichtag eingereichten Einzelvorhaben erfolgt in drei Schritten.
Die Kohärenzkriterien (ja/nein-Kriterien) dienen der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit nach Maßgabe übergeordneter Leitfäden und Richtlinien. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Auswahl von Vorhaben durch das Entscheidungsgremium erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Die Prüfung des regionalen Mehrwertes stellt fest, inwieweit das Vorhaben geeignet ist, gegenüber von Standardmaßnahmen einen Mehrwert für die lokale ländliche Entwicklung zu erbringen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erbringt das Vorhaben einen regionalen Mehrwert. Ist dies nicht der Fall, gilt die Mehrwertprüfung als nicht bestanden und das Vorhaben wird abgelehnt.

Die handlungsfeldbezogenen Rankingkriterien ergeben einen Punktewert des Vorhabens. Sie führen zur Reihenfolge und zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, kann das Vorhaben keine Berücksichtigung finden.
Beschreibung der Vorhabenauswahl
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Fördermittelbudgets keine Berücksichtigung finden, werden abgelehnt. Diese können bei einem weiteren Aufruf erneut eingereicht werden.
Auswahlentscheidung innerhalb einer EG-Sitzung
Das EG = Entscheidungsgremium hat eine wichtige Funktion: Die Vertreter entscheiden als regionales Gremium über die Förderwürdigkeit der vorgelegten Anträge im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER/2023 (Votum der Region). Ein positives Votum des Entscheidungsgremiums für ein Vorhaben ist Voraussetzung für einen Fördermittelantrag.
Antragstellung Bewilligungsbehörde
Die Auswahlentscheidung des Entscheidungsgremiums behält nur befristet ihre Gültigkeit. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ist der Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Erst ab Eingang des Fördermittelantrages bei der Bewilligungsbehörde darf mit dem Vorhaben begonnen werden, alles andere wäre förderschädlich.
HINWEIS:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Programm „Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)“. Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie unter: www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027
Bewilligungsstelle der LEADER Region Zwönitztal- Greifensteinregion ist:
Dienstsitz:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Förderung Ländlicher Raum
Bergstraße 7
09496 Marienberg



