Entscheidungsgremium hat getagt...
Mit der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 11.06.2024 wurden die Beschlüsse zur Vergabe der Fördermittel innerhalb der Kleinprojekteförderung gefasst.
In diesem Jahr wurde - verglichen mit den Vorjahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 - eine weiterhin hohe Antragsmenge von Vereinen und Kirchgemeinden bei geringerem Gesamtbudget verzeichnet. Die LEADER-Region hat mit der Veränderung des Antragstellerkreises (keine Kommunen mehr antragsberechtigt) und mit der Herabsenkung der maximalen Zuwendungshöhe von vormals 10.000 auf 7.500 Euro Maßnahmen zur bestmöglichen Ausschöpfung des Budgets ergriffen.
In der Summe sind es 36 engagierte Akteure, die dem Aufruf folgten und ihre Ideen konkret ausformulierten. Nach Sichtung und intensiver Prüfung der Vorhabendokumente wurde ein Ranking nach einheitlichen Kriterien aufgestellt. Unter Berücksichtigung dieses Arbeitsmittels und des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets können sich nun 24 Antragsteller auf die baldige Ausschüttung der Fördermittel freuen.
Wir danken an dieser Stelle allen - auch den nicht positiv gevoteten Antragstellern - für ihr unermüdliches Engagement innerhalb unsrer Region.
Die Projekte müssen bis zum 04. November 2024 abgeschlossen und auch jegliche Rechnungslegung erfolgt sein. Der Auszahlungsantrag wird folgend zum Download zur Verfügung gestellt.
Dokumente zur Auszahlung der Zuwendung aus dem Aufruf 01-2024-RB-ZWG vom 22.04.2024
Anlage Auszahlungsantrag - Belegliste (PDF)
Punktgenau & Regional / 2024
Das sogenannte Regionalbudget ermöglicht der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine eine punktgenaue und regionale Förderung von Kleinprojekten. Seit 2019 erfuhren insgesamt 114 Projekte von engagierten Vereinen, Kirchgemeinden und Kommunen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung ihrer Ideen.
Die gute Nachricht für alle Vereine, Stiftungen und Kirchgemeinden: Wir sind dieses Jahr wieder für Sie da. Der Aufruf zur Kleinprojekteförderung startet am 22. April 2024.
Grundlegender Indikator und Definition für ein Kleinprojekt ist dabei eine maximale Investitionssumme von 20.000 Euro. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 7.500 Euro. Es wird ein Fördersatz von 80 Prozent gewährt. Nutzen Sie Ihre Chance und nehmen auch Sie mit Ihrer Institution an dem Aufruf teil.
Anträge können bis zum 13.05.2024 beim Regionalmanagement der LEADER-Region eingereicht werden. Die Umsetzung der Projekte muss nach der im Juni stattfindenden Auswahlentscheidung bis zum 04.11.2024 abgeschlossen sein. Auch dies gehört zur Charakteristik eines Kleinprojektes und sollte bei den Vorüberlegungen nicht außer Acht gelassen werden.
Aufruf- und Antragsdokumente Kleinprojekteförderung 2024
01_Aufruf_Regionalbudget_2024 (PDF)
02_Aufruf_Regionalbudget_2024_Kurzfassung (PDF)
03_Projektantrag_Regionalbudget_2024 (PDF)
04_Anlage_Angebotsvergleich_Regionalbudget_2024 (PDF)
05_Unterlagencheckliste_Regionalbudget_2024 (PDF)
06_Auswahlkriterien_Regionalbudget-2024 (PDF)
Für Anfragen und Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements nach vorheriger Terminvereinbarung via E-Mail, Telefon oder Videokonferenz gern zur Verfügung.
037346 687-11 oder -17
Anmerkung - Folgende Kommunen der Zwönitztal-Greifensteinregion können von der Kleinprojekteförderung profitieren: Amtsberg, Auerbach, Burkhardtsdorf, Drebach, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Gelenau, Geyer, Gornsdorf, Thum, Zwönitz.
Gefördert durch:

![]()
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt. Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.



