Beratung und Antragstellung beim Regionalmanagement
Eine begleitende Beratung von der Projektidee über die Vorbereitung der Antragsunterlagen bis hin zur Antragseinreichung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erhalten Sie beim Regionalmanagement. Wir empfehlen Ihnen, schon in einem frühzeitigen Stadium der Planung Ihres Vorhabens Kontakt mit uns aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Das Vorhabenauswahlverfahren sowie die Beratung im Regionalmanagement sind kosten- und gebührenfrei.
Zur Vorbereitung eines Beratungstermins bitten wir Sie, das Projektdatenblatt auszufüllen und dem Regionalmanagement vorab zu zusenden.
Projektformular LEADER-Förderung / 2in1 – von der Projektidee zum Vorhabenantrag (PDF)
Nutzen Sie das kostenfreie Beratungsangebot des Regionalmanagements. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen konkreten Beratungstermin.
Auswahlkriterien und Auswahlentscheidung
Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Zwönitztal-Greifensteinregion anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.
Eine stufenweise Prüfung aller zum Stichtag eingereichten Einzelvorhaben erfolgt in drei Schritten.
Die Kohärenzkriterien (ja/nein-Kriterien) dienen der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit nach Maßgabe übergeordneter Leitfäden und Richtlinien. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Auswahl von Vorhaben durch das Entscheidungsgremium erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Die Prüfung des regionalen Mehrwertes stellt fest, inwieweit das Vorhaben geeignet ist, gegenüber von Standardmaßnahmen einen Mehrwert für die lokale ländliche Entwicklung zu erbringen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erbringt das Vorhaben einen regionalen Mehrwert. Ist dies nicht der Fall, gilt die Mehrwertprüfung als nicht bestanden und das Vorhaben wird abgelehnt.

Die handlungsfeldbezogenen Rankingkriterien ergeben einen Punktewert des Vorhabens. Sie führen zur Reihenfolge und zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, kann das Vorhaben keine Berücksichtigung finden.
Beschreibung der Vorhabenauswahl (PDF)
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Fördermittelbudgets keine Berücksichtigung finden, werden abgelehnt. Diese können bei einem weiteren Aufruf erneut eingereicht werden.
Auswahlentscheidung innerhalb einer EG-Sitzung
Das EG = Entscheidungsgremium hat eine wichtige Funktion: Die Vertreter entscheiden als regionales Gremium über die Förderwürdigkeit der vorgelegten Anträge im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER/2023 (Votum der Region). Ein positives Votum des Entscheidungsgremiums für ein Vorhaben ist Voraussetzung für einen Fördermittelantrag.
Antragstellung Bewilligungsbehörde
Die Auswahlentscheidung des Entscheidungsgremiums behält nur befristet ihre Gültigkeit. Innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ist der Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Erst ab Eingang des Fördermittelantrages bei der Bewilligungsbehörde darf mit dem Vorhaben begonnen werden, alles andere wäre förderschädlich.
HINWEIS:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Programm „Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)“. Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie unter: www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027 (Dieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster)
Bewilligungsstelle der LEADER Region Zwönitztal- Greifensteinregion ist:
Dienstsitz:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Förderung Ländlicher Raum
Bergstraße 7
09496 Marienberg
Ansprechpartner:
Herr Jens Uhlmann
Tel.: 03735 - 601-62 74
Fax: 03735 - 601-62 36
E-Mail:
Auszahlung Bewilligungsbehörde
Zugang IAF:https://www.diana.sachsen.de(Dieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster)








